Kreismitgliederversammlung findet mit Einschränkungen statt!
Angesichts der schwierigen Corona-Situation insbesondere im Landkreis Bautzen hat sich der Kreisvorstand am gestrigen Donnerstag, 18. November, in einer Sondersitzung mit der Frage beschäftigt, ob und wenn ja, in welcher Form die bereits eingeladene Kreismitgliederversammlung am 27. November stattfinden kann.
Der Kreisvorstand hat dabei mit großer Mehrheit Folgendes entschieden: Die Kreismitgliederversammlung wird stattfinden, allerdings in stark verkürzter Form und unter zusätzlichen Verschärfungen des Hygienekonzeptes.
Konkret:
- Alle Tagesordnungspunkte, die nicht zur Wahl des Kreisvorstandes nötig sind, werden gestrichen. Es entfallen somit: Aussprache zum Ergebnis Bundestagswahl, Wahl Bundesparteitagsdelegierte, Nachwahl Mitglied Landesrat, Wahl Delegierte Landessenior*innenkonferenz, Wahl Kreisfinanzrevisionskommission.
- Teilnehmen kann weiterhin nur, wer einen Impf- oder Genesenennachweis erbringt oder einen tagesaktuellen Test nachweist (nicht älter als 24h) -> 3G-Regel.
- Alle Teilnehmenden, auch alle Geimpften und Genesenen, werden aufgefordert, sich vor Teilnahme auf eine Infektion hin zu testen bzw. testen zu lassen -> 3G+.
- Es gilt für die gesamte Dauer der Versammlung und im gesamtem Tagungsobjekt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Es wird keine Verpflegung vor Ort geben, das Essen im Saal sollte vermieden werden.
- Alle Kandidierenden werden gebeten, im Vorfeld eine schriftliche Vorstellung (maximal eine DIN-A4-Seite inkl. Bild) an xbagnxg@qvryvaxr-onhgmra.qr zu senden. Ziel ist somit, eine möglichst kurze Vorstellungszeit pro Kandidierende*r ansetzen zu können.
Zur Begründung dieser Entscheidung:
Der Kreisvorstand musste eine schwierige Abwägungsentscheidung treffen. Einerseits sprechen die hohen Inzidenzen und die Infektionszahlen eine klare Sprache und eine Durchführung einer Mitgliederversammlung erscheint nicht sinnvoll. Andererseits verlangen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf eine potentielle Nominierung eine*r Landratskandidat*in im kommenden Jahr, die reguläre Wahl eines Kreisvorstandes. Sollte diese nicht stattfinden, bestünde nach Rechtsauffassung der Partei DIE LINKE. Sachsen die Gefahr einer Nicht-Anerkennung einer solchen Nominierung. Der aktuell amtierende Kreisvorstand ist im November 2019 gewählt worden, seine Legislatur läuft somit spätestens zum Jahrswechsel aus.
Zudem ist nach aktuellen Prognosen zum Infektionsgeschehen nicht davon auszugehen, dass sich die Situation in den kommenden Wochen und über den Jahreswechsel drastisch entspannen würde, was eine Verschiebung sinnvoll erscheinen ließe.
In Abwägung dieser Sachverhalte und nach Konsultation mit dem Landesverband DIE LINKE. Sachsen hat sich der Kreisvorstand daher zu oben genannten Maßnahmen entschlossen. Wir bitten alle Genossinnen und Genossen um ihr Verständnis und alle Teilnehmenden um die dringende Einhaltung der genannten Maßnahmen. Dennoch wünschen wir uns eine erfolgreiche Kreismitgliederversammlung und übergeben schweren Herzens den neu gewählten Kreisvorstandsmitgliedern die Aufgabe, zum nächstmöglich geeigneten Zeitpunkt die nun ausfallenden Punkte nachzuholen.
Für den Kreisvorstand
Silvio Lang
Kreisvorsitzender DIE LINKE. Kreisverband Bautzen