Tabubruch der CDU im Bautzner Kreistag LINKE zweifelt an Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Landrat Witschas muss Widerspruch einlegen!
Der in der Kreistagssitzung am 12.12.2022 mit den Stimmen eines Großteils der CDU-Fraktion beschlossene AfD-Antrag zu Asyl und Migration (DS 3÷0172÷22) könnte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Bautzen rechtswidrig sein. Die Fraktion hat deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag ans Rechts- und Kommunalamt des Landkreises gestellt. Ein Hinzuziehen der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, wird ebenfalls vorbereitet. Mit dem angehängten Schreiben fordert die Fraktion nun den Landrat auf, dem Beschluss nach § 48 Absatz 2 SächsLKrO zu widersprechen. Danach muss der Landrat einem Beschluss binnen zwei Wochen nach Beschlussfassung widersprechen, wenn dieser rechtswidrig ist. Der Beschluss muss dann neu beraten werden.